Von März bis Oktober | Die Waldbrandgefahrenstufen im Bundesland Brandenburg, täglich ab 08:00 Uhr aktualisiert und abrufbar unter:
!!! Hinweise zu Gartenfeuer !!! | Diese sind rechtzeitig bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzumelden! Bereits erteilte und/oder ausgehändigte Genehmigungen sind ab der „Waldbrandgefahrenstufe 4“ nicht mehr gültig. An Sonn- und Feiertagen dürfen generell keine Gartenfeuer durchgeführt werden.